Struktur und Aufgaben der Innung

Die Handwerksinnung für das Metallhandwerk, welches das Gebiet der Stadt Frankfurt und den Kreis Offenbach umfasst, führt den Namen “Metall-Innung Frankfurt-Offenbach“.

Die Innung umfasst folgende Handwerke:

  • Metallbauer-Handwerk
  • Feinwerkmechaniker-Handwerk
  • Metall- und Glockengießer-Handwerk

 Aufgaben und Struktur der Innung sind durch die Handwerksordnung (HwO) gesetzlich geregelt.

Auf örtlicher Ebene ist die Handwerksinnung die fachliche Organisationsform des Handwerks. Selbständige Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich wirtschaftlich oder fachlich nahestehen, schließen sich zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirkes zusammen. Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Eine Pflichtmitgliedschaft zur Handwerksinnung besteht somit nicht.

Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer. Die Rechtsaufsicht der Metall-Innung Frankfurt-Rhein-Main übt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main aus. Der Innung sind durch den Gesetzgeber eine Reihe von Aufgaben zugedacht worden. So ist nach § 54 HwO unter anderem Aufgabe der Handwerksinnung die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat die Innung den Gemeinschaftssinn und die Berufsehre zu pflegen, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Auszubildenden anzustreben, die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, Gesellenprüfungen abzunehmen, das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern und über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten.

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